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Soziales Ehrenamt (Diözese)
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Als Zivildienstleistender
- in den Bereichen Hausnotruf und Behindertenfahrdienst
Zur Zeit haben wir keine Zivildienst-Plätze zu vergeben!
- Als Helfer im Katastrophenschutz
Die Helfer des Malteser Hilfsdienst können sich auf mindestens 6 Jahre zum Dienst im Katastrophenschutz mit dem Ziel einer Freistellung vom Wehr- oder Zivildienst verpflichten (§ 13a Wehrpflichtgesetz / § 14 Zivildienstgesetz). In dieser Zeit arbeiten Sie ehrenamtlich in den verschiedensten Bereichen, z.B. als Sanitäter, Betreuungshelfer, Technischer Helfer, Funker auf Veranstaltungen aller Art, mit.
Voraussetzungen
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Der Einberufungsbescheid bzw. die Ankündigung zur Einberufung sollte noch nicht zugestellt sein
- Hauptwohnsitz muß in der Stadt oder Region Hannover liegen
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie parallel zu Ausbildung, Studium oder Beruf Ihren Wehrdienst ableisten können, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Weitere Auskünfte gibt Ihnen gern Herr Sebastian Kahlert (Leiter Einsatzdienste) in der Stadtgeschäftsstelle Hannover.

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